Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB):

Geschäftsziel des Unternehmens „Sound Production“ - Ing. Volkmar Theil (im folgenden kurz "SP" bezeichnet) ist die Planung und technische Abwicklung aller Arten von Veranstaltungen mit Ton-, Licht-, Video- und EDV-technischer Ausrüstung. Dieses Geschäftsziel setzt sich aus Verkauf und Vermietung von Geräten einerseits, sowie Dienstleistungen andererseits zusammen.

Sowohl Dienstleistung als auch Gerätemieten sind je nach Art des Auftrages gemeinsam, aber auch jeweils einzeln in Anspruch zu nehmen.

Ebenso werden Geräteverkauf bzw. Fixinstallationen im Bereich der Ton-, Licht- und Videotechnik, sowie der EDV- und Kommunikationstechnik angeboten.

 

Geltungsbereich dieser AGBs:

Für sämtliche Geschäftsfälle zwischen dem Auftraggeber (im folgenden kurz „AG“ bezeichnet) und SP gelten ausschließlich diese AGB. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des AG sind nur dann wirksam, wenn sie von SP ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Von diesen AGB abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Durch die Bestellung einer Leistung von SP erklärt der Auftraggeber, dass ihm die Geschäftsbedingungen bekannt sind und er mit diesen einverstanden ist. Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche ist Wien.

Die Angebote von SP erfolgen freibleibend und unter dem Vorbehalt der Zwischenvermietung bzw. Zwischenverkaufes, solange keine schriftliche Auftragserteilung einlangt. Aufträge gelten durch schriftliche Bestätigung auf unsere Kostenvoranschläge als angenommen. Mündliche Absprachen und Auskünfte, insbesondere mit unserem Kundendienstpersonal und Technikern, sind unverbindlich. Auskünfte, egal welcher Art, werden von uns nur dann als verbindlich akzeptiert, wenn sie schriftlich erfolgt sind.

Die Rechnungen von SP sind prompt netto Kassa bzw. Kartenzahlung ohne jeden Abzug ab Rechnungsdatum fällig, sofern dies nicht anderes vereinbart wurde. Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in der Höhe von derzeit 12% p.a. als vereinbart.

Rechnungsreklamationen werden innerhalb von zwei Wochen ab Ausstellungsdatum der Rechnung anerkannt. Die Reklamation muß schriftlich erfolgen.

SP behält sich vor, jederzeit ohne Angabe von Gründen, insbesondere aber bei Zahlungsverzug oder rechtlichen Unklarheiten von der Durchführung von Aufträgen zurückzutreten.

Rechte:

Der AG erklärt, sämtliche Rechte für die Eingangsdaten von Vorführungen bzw. für an SP zur Aufbereitung oder Nachbearbeitung weitergegebenen Eingangsmedien (Musik, Video, Film, Foto, Grafik, Texte, Software, etc.) zu besitzen. Er leistet Gewähr dafür, daß sämtliche anfallenden Copyright- oder sonstige anfallende Gebühren an die zuständigen Stellen abgeführt werden und jedenfalls SP damit in keiner Weise in Anspruch genommen wird. Der AG hält SP diesbezüglich in jeder Richtung schad- und klaglos, insbesondere für jedwede Forderungen Dritter inklusive Forderungen von Copyright- und ähnlicher Organisationen sowie etwaigen Anwalts- und Gerichtskosten, die sich aus einer behaupteten oder tatsächlichen Verletzung von derartigen Rechten ergeben.

Gerätemieten:

Die Gerätemieten verstehen sich unverpackt, bzw. verpackt in Transportkoffer oder Flightcase ab Standort 1050 Wien, Bräuhausgasse 10. SP ist berechtigt - sofern im Vorhinein keine Fixpreise vereinbart wurden - Preisänderungen ohne vorherige Ankündigung vorzunehmen. Die Mietdauer beträgt mindestens 24 Stunden = 1 Tag. Die Preise für Gerätemieten basieren auf den am Tag der Auftragserteilung gültigen Preislisten. Gerätemieten ohne weitere Angaben verstehen sich grundsätzlich excl. 20% USt und sind mit der Mietdauer in Tagen zu multiplizieren, wobei folgende Ermäßigungen gelten (Tagesfaktor TF):

1 Tag : TF = 1,0
2 Tage : TF = 1,8 (10,0% Rabatt)
3 Tage : TF = 2,4 (20,0% Rabatt)
4 Tage : TF = 3,0 (25,0% Rabatt)
5 Tage : TF = 3,5 (30,0% Rabatt)
6 Tage : TF = 4,0 (33,3% Rabatt)
7 Tage : TF = 4,5 (35,7% Rabatt)

Längere Mietzeiten auf Anfrage.

Gerätemieten über Sonn- und Feiertage werden mit TF= 1,5 gerechnet.
Für sogenannte "Off-Days" (spielfreie Mietzeit) werden 0,5 Tage gerechnet.

Sollte eine Verlängerung der vereinbarten Mietdauer gewünscht werden, ist bis 24 Stunden vor Ablauf der Mietdauer die Genehmigung von SP einzuholen. Einer Verkürzung der vereinbarten Mietdauer muß von SP ebenfalls zugestimmt werden.

Der AG verpflichtet sich, die gemieteten Geräte sorgfältig und fachgerecht zu behandeln. Für sämtliche Schäden, die während der Mietdauer an den Geräten entstehen, und über die normale Abnützung hinausgehen, ungeachtet, ob ihn dabei ein Verschulden trifft oder nicht, wie z.B. Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Veruntreuung, unbefugtes Hantieren und Manipulationen am Gerät haftet ausschließlich der AG, ebenso für allfällige Schäden, die im Zuge des Transportes, der Verwendung der Mietgegenstände und aller anderer Folgen auftreten können. Dies gilt ungeachtet der allfälligen Anwesenheit von Mitarbeitern von SP vor Ort.

Der AG erklärt durch die Übernahme der Geräte, die fachliche Kompetenz, Ausbildung und damit das Recht zum Betrieb der Mietgegenstände zu besitzen. SP behält sich vor, einzelne Geräte je nach Qualifikation des AG nur mit technischer Betreuung durch SP zu vermieten.

Fällt ein Gerät infolge eines Gebrechens aus und ist dieses Gebrechen nicht vom AG bzw. dritten Personen verschuldet, so wird die Miete dieses Gerätes ab dem Zeitpunkt der Meldung der Störung nicht berechnet.

Für sämtliche urheberrechtliche Genehmigungen (Ton- und Bildinhalte), sowie andere allenfalls erforderliche Bewilligungen im Zuge der Verbringung und der Verwendung der Mietgegenstände hat der AG selbst zu sorgen.

Der AG hat SP im Vorhinein den Einsatzort bekanntzugeben. SP ist berechtigt, den Einsatzort, und damit die Gerätemieten abzulehnen.

Dienstleistungen:

Die Kosten für Dienstleistungen sind in unserem Geschäftslokal 1050 Wien, Bräuhausgasse 10 ausgehängt und publiziert. Die Verrechnung erfolgt immer nach tatsächlichem Aufwand. Kleinste Verrechnungseinheit sind 0,25 Stunden. Die Preise für Dienstleistungen gelten von MO-FR (werktags) von 08:00-18:00 Uhr. Außerhalb dieser Zeit werden die gesetzlichen Überstundenzuschläge verrechnet. Wird die Dienstleistung an einem vom AG gewünschten Ort erbracht, wird für die An- und Abfahrt innerhalb Wiens die Wegzeit (mindestens 1 Std.) in Rechnung gestellt.

Transportkosten:

Innerhalb Wiens verrechnen wir pauschal EUR 30,00 excl. USt. für Transporte mit Lieferwagen, pauschal EUR 60,00 excl. USt. für Transporte mit Lastkraftwagen, jeweils pro Anfahrt. Außerhalb Wiens werden zusätzlich die gesetzlichen Kilometergelder ab Stadtgrenze in Rechnung gestellt.
Bei Zustellung und Abholung durch Botendienste werden diese Kosten weiterverrechnet.

Stornogebühren Gerätemieten:

SP behält sich das Recht vor, bei einer Auftragsstornierung durch den AG folgende Gebühren zu verrechnen:

10 Tage vor Auftragsbeginn: 25% der Gerätemieten
7 Tage vor Auftragsbeginn: 50% der Gerätemieten
3 Tage vor Auftragsbeginn: 75% der Gerätemieten und 25% der Dienstleistungen
1 Tag vor Auftragsbeginn: 100% der Gerätemieten und 50% der Dienstleistungen

Am Tag der Veranstaltung: 100% der Gerätemieten und der Dienstleistungen

Sind in Angeboten bzw. Aufträgen von SP als solche ausgewiesene Fremdleistungen beinhaltet, so werden in jedem Fall, unabhängig vom Datum des Stornos, 100% dieser Fremdleistungen in Rechnung gestellt.

Sonstiges:

Allfällige Kosten durch behördliche Auflagen, notwendige technische beziehungsweise ziviltechnische Gutachten und dergleichen, sowie elektrotechnische Befunde sind in unseren Angeboten nicht inkludiert und werden daher auf Kosten des AG an Dritte weitergegeben.

Gerichtsstand ist Wien.
Stand 1.6.2014